H e r z l i c h W i l l k o m m e n
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KOSTEN FÜR KINDER- UND JUGENDLICHE

 

 

 

Allgemeines

 

Kosten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können bis zum 21. Lebensjahr übernommen werden.

 

Hierbei muss unterschieden werden, ob jemand privat oder gesetzlich versichert ist oder als Selbstzahler eine Behandlung bezahlen möchte.

 

Ich informiere Sie gerne ausführlich.

 

 

 

 

 

 

Kostenerstattungsverfahren über die gesetzliche Krankenkasse

 

Hierbei wird von den Krankenkassen zwischen Praxen mit und ohne Kassensitz unterschieden. Viele Therapeuten müssen ohne Kassensitz arbeiten, da es leider nach wie vor äußerst schwierg ist überhaupt einen Kassensitz zu erhalten.

 

Aufgrund des Mangels an Psychotherapieplätzen und der völlig unzumutbaren Wartezeiten bei Psychotherapiepraxen mit Kassensitz, können gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen bei einer Privatpraxis anfragen.

 

Hierbei sollten Sie mich kurz kontaktieren, um die besten Möglichkeiten für Sie zu besprechen. Ich stehe Ihnen auch bei dieser Beantragung beratend zur Seite und unterstütze Sie gerne.

 

 

 

Private Krankenversicherung

 

 

Mit fast allen privaten Krankenversicherungen ist die Abrechnung einer Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene problemlos möglich.

 

Ihre Vertragsvereinbarung ist hierbei von Bedeutung. Bitte rufen Sie daher Ihre Krankenversicherung an und klären Sie kurz die Konditionen einer Psychotherapie.

 

Gerne stehe ich Ihnen hierbei zur Seite und schicke Ihnen einen Fragebogen zu, um Ihnen diesen Anruf zu erleichtern. 

 

 

 

Selbstzahler

 

Jede/r kann sich dafür entscheiden, die Kosten für eine Therapie selber zu bezahlen!

Hierbei sind die Kosten an die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP)  angelehnt und betragen à 50 Minuten Psychotherapiesitzung 100,55 €.